Ausbildung zum 5,5 Tonnen Führerschein

Praktische Ausbildung gemäß § 5 Abs. 2 FSG-FRV:

Am 7. Oktober 2017 fuhren wir mit unserer Führerscheinausbildung fort. Nach erfolgreicher theoretischen Ausbildung und Prüfung, konnte mit der Praxis begonnen werden. Diese Ausbildung, von mindestens fünf Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit hat 50 Minuten zu betragen), hat folgende Inhalte zu umfassen.

·         Einschulung am Fahrzeug, das während und nach der Ausbildung gelenkt werden soll.

·         Zustandsüberprüfung

·         Fahrübungen zum Kennenlernen des Fahrzeuges

Für die drei Teilnehmer standen ebenso drei Ausbildner zur Verfügung. Nachdem HBM Inderst Markus den Fahrschülern das Fahrzeug näher erklärte und sie in die allgemeine Fahrzeugkunde einwies, wurde im Anschluss ein Parcours für die Fahrübungen zur Verfügung gestellt. Hier hatte jeder Fahrschüler die Möglichkeit sein Geschick unter Beweis zu stellen, aber auch einiges dazuzulernen. Dieser Fahrparcours ist ein Teil der Prüfung, so wurde auch besonders auf die richtige Fahrtechnik geachtet.

Dieser Teil der Ausbildung wurde von allen Teilnehmern bestens gemeistert, so steht den weiteren Ausbildungsthemen nichts im Wege. Der nächste und letzte Teil der Ausbildung vor der Prüfung sind die Übungsfahrten. Im Rahmen der praktischen Ausbildung können die Übungsfahrten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durchgeführt werden und sind schriftlich zu dokumentieren. Das Fahrzeug ist gemäß § 120 Abs. 2 KFG mit den Tafeln „L“ (mit weißer Schrift auf hellblauem Grund) aus beiden Fahrtrichtungen zu kennzeichnen.

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Jugendübung

Sommerpause beendet, alle mit großer Motivation in die neue Saison

Am 6. Oktober 2017 sammelte sich unsere Jugendgruppe mit ihren Betreuern nach längerer Sommerpause wieder im Feuerwehrhaus. Besonders erfreulich, fast alle JFM hatten Zeit, um der Einladung der Jugendbetreuer zu folgen. Schön, dass wir einen neuen Jungen in unserer Runde begrüßen durften. Langensteiner Moritz nahm an der Jugendübung teil und verschaffte sich einen Einblick in das Jugendfeuerwehrleben. Wir begrüßten Moritz sehr herzlich in unserer Runde. Jugendhelfer Kralik Kevin und Schedlberger Markus präsentieren den JFM die Ziele für die nächste Saison und fragten die Jugendlichen, welche Freizeitaktivitäten sie am liebsten machen würden. Die vielen Anregungen wurden natürlich festgehalten und werden nach Möglichkeit auch umgesetzt. Gerade für unsere neuen Jungfeuerwehrmitglieder ist es wichtig, das Kommando unserer Feuerwehr zu kennen, so nutzten Kommandant HBI Kralik und Kassenführer AW Huemer Franz die Gelegenheit um sich bei der Jugendgruppe vorzustellen und sie schilderten ihre Aufgaben in der Feuerwehr. Zum Abschluss gab es noch eine Feedback Runde wo alle von ihren Erlebnissen in der Ferienzeit erzählten.

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Feuerlöscher-Übung beim LPBZ Christkindl

Die Bediensteten des Landespflege- und Betreuungszentrums Christkindl rüsten sich für den Ernstfall.

Nicht nur gutes Equipment ist zum erfolgreichen Löschen von Entstehungsbränden wichtig, sondern auch das Know-How, wie ich einen Feuerlöscher verwende und mit welcher Löschtaktik ich Erfolg habe.

Der Umgang mit Handfeuerlöschern und deren Eigenschaften muss gelernt sein, so wurde am 3. Oktober 2017 zum ersten von zwei Terminen geladen. Handfeuerlöscher sind Kleingeräte und dienen zur Bekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden, Voraussetzung ist, dass die Feuerlöscher nur bei den Bränden eingesetzt werden, für die sie vorgesehen sind. Alle Bediensteten der LPBZ hatten daher die Möglichkeit gemeinsam mit unseren Kameraden die Handhabung der Feuerlöscher zu erkunden und praktisch anzuwenden. Nach der Begrüßung wies Kommandant HBI Kralik Karl auf die Eigenschaften der Brände, sowie der verschiedenen Arten von Löschmitteln hin. Besonders betonte er, dass nicht jedes Löschmittel für die fünf verschiedenen Brandklassen geeignet ist. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit bei Flüssigbränden (Brandklasse B) ihr Geschick unter Beweis zu stellen. So konnten sie schnell erkennen, dass nicht jeder Feuerlöscher das ideale Löschmittel für diese Brandklasse ist. Durch ein falsches Löschmittel verliert man nicht nur die Löschwirkung, schlimmstenfalls kann ein falscher Löschversuch auch zu einer Verbreitung des Brandes führen. Die Erstlöschhelfer wurden bei ihren Löschversuchen von Kommandant HBI Kralik unterstützt, um das Angstgefühl und die Nervosität so gering wie möglich zu halten.

Unter den Küchenbränden ist der Fettbrand eines der häufigsten Einsatzstichworte. Fettbrände entstehen meistens durch Überhitzung von Fetten und Ölen, was auf unbeaufsichtigte Behälter am Herd oder Herdplatten welche zum Ausschalten vergessen wurden zurückzuführen sind. Um deren Eigenschaften näher kennenzulernen, wurde gespannt der simulierte Fettbrand verfolgt, welcher verheerende Folgen haben kann, wenn dieser zum Beispiel mit Wasser gelöscht wird. Eine Fettexplosion ist in diesem Fall nicht zu verhindern. Natürlich wurde aus Sicherheitsgründen dieser Löschversuch durch unsere geschulten Feuerwehrkameraden vorgezeigt.

Wir empfehlen für jeden Haushalt Erstlöschhilfen anzuschaffen. Die gebräuchlichsten Mittel sind Schaumlöscher, Pulverlöscher oder Löschdecken. Bitte beachten Sie auch, dass Feuerlöscher alle zwei Jahre überprüft werden müssen. Denn nur ein funktionierender Löscher kann eine Brandbekämpfung unterstützen. Sollten Sie eines dieser Geräte in Verwendung gehabt haben, ist dies ebenso einer Überprüfung bzw. Befüllung zu unterziehen. Autorisierte Händler oder die Feuerwehren beraten Sie gerne.

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Ausbildung zum 5,5 Tonnen Führerschein

Bereits die dritte Gruppe der Feuerwehr Schwaming trat zur Theorieausbildung und schriftlichen Prüfung für den 5,5t Führerschein für Feuerwehrfahrzeuge an.

Aus- und Weiterbildung hat in unserer Wehr hohe Priorität. Am 26. September 2017 wurde die bereits dritte Gruppe für den Feuerwehrführerschein ausgebildet. Aufgrund der höheren Gewichtsbegrenzung unseres KLF-A von 5,5t HzG, wurde es notwendig zusätzliche Kraftfahrer auszubilden.

Hintergrund der Neuregelung war ein drohender Lenkermangel. Aufgrund der besseren technischen Ausrüstung überschreiten Feuerwehrfahrzeuge immer häufiger das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Viele Kraftfahrer innerhalb der Feuerwehr verfügen aber nur über einen B-Führerschein und dürfen daher nur Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen lenken. Der neue Feuerwehrführerschein ermöglicht es, auch mit einem normalen Autoführerschein Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen zu lenken, wofür grundsätzlich der Führerschein der Klasse C oder C1 notwendig wäre.

Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind mit der Neuregelung des Führerscheingesetzes geschaffen worden. Sie gelten auch für Fahrzeuge von Rettungsorganisation und bestimmte Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

Die Novelle war von Verkehrsministerin Doris Bures initiiert worden: "Damit ist einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet, andererseits wird es dadurch weiterhin genügend Lenkerinnen und Lenker für die Freiwilligen Feuerwehren und die Rettungen geben", so Bures. Die Neuregelung ist am 5. Oktober 2010 im Ministerrat beschlossen worden und am 1. Jänner 2011 in Kraft getreten.

Auch unsere Feuerwehr profitiert von dieser Neuregelung, da das Kleinlöschfahrzeug mehr als 3,5 Tonnen wiegt und zum Lenken ein C-Führerschein notwendig wäre. Somit stehen in Zukunft noch mehr Einsatzfahrer zur Verfügung!

Jeder Schüler muss eine zweieinhalb Stunden umfassende theoretische Zusatzausbildung und eine viereinhalb Stunden praktische Ausbildung am Fahrzeug absolvieren. Am Ende der Ausbildung wird eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt.

Voraussetzungen für die Erlangung einer Lenkberechtigung von Feuerwehrfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 5,5 Tonnen:

Der Antragsteller:

·         muss Mitglied/Bediensteter einer Feuerwehr sein,

·         darf nicht mehr in der Führerschein-Probezeit sein,

·         hat die vorgesehene feuerwehrinterne Ausbildung erfolgreich absolviert,

·         darf während der Ausbildung nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) Alkoholgehalt im Blut oder

          nicht mehr als 0,05 mg/l Alkoholgehalt in der Atemluft haben.

Für den theoretischen Ausbildungsteil war Kommandant HBI Kralik verantwortlich, welcher in einem drei stündigen Vortrag die Schüler unterrichtete. Der theoretische Teil beinhaltete folgende Themen:

·         spezielles Straßenverkehrsrecht für Lenker von Einsatzfahrzeugen (StVO)

·         Fahrzeugtechnik der von der Berechtigung gemäß § 1 Abs. 3 FSG umfassten Fahrzeuge

          (Fehlererkennung, Fehlerbehebung und einfache Wartung)

·         Fahrphysik

·         Gefahrenlehre und Partnerkunde

Das Wissen der Teilnehmer wurde in Form eines schriftlichen Tests überprüft und durch E-AW Schedlberger Christian überwacht und ausgewertet. Glücklicherweise konnten allen Teilnehmer zu einem erfolgreichen Prüfungsergebnis gratuliert werden und so durfte die weiße Fahne gehisst werden. Der nächste Schritt dieser Ausbildung ist der praktische Teil, wo mehrere Ausbilder zu Verfügung stehen.

Wir gratulieren unseren Kameraden sehr herzlich zu diesem tollen Ergebnis und wünschen für die weitere praktische Ausbildung alles Gute!

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Hochzeit von Olga und Tomas

Feuerwehrhochzeit 2017 die dritte

Kaum zu glauben, aber doch wahr. Am 17. September 2017 wurden alle unseren Kameradinnen und Kameraden, samt Dorfgemeinschaft erneut zur Hochzeit geladen. Olga und Thomas Huemer luden ein, sie haben in der Ukraine geheiratet. Da der Heimatort von Olga beinahe 1000 km entfernt ist und den Gästen der weite Weg erspart werden sollte, wurde die Nachfeierlichkeit im Feuerwehrhaus abgehalten. Bei einem gemütlichen Beisammensein mit Imbiss und Trunk nahmen die geladenen Gäste teil. Die Eindrücke des Hochzeitstages wurden den Gästen mittels Bildern auf der Leinwand präsentiert. Dazu gab es ausführliche Erklärungen des Brautpaares. Gratuliert wurde dem Brautpaar von Kommandant Kralik Karl und seinem Stellvertreter Mauhart Josef jun., mit dem bereits traditionellen Hochzeitsgeschenk, zwei Ringen in Form von C-Druckschläuchen mit Taschengeld gefüllt. Die Idee und die Fertigung dieses originellen Hochzeitsgeschenks stammen von Kdt.-Stellvertreter Mauhart. Es war ein gelungener, fröhlicher, geselliger Nachmittag, welcher uns und dem Brautpaar lange in Erinnerung bleiben wird. Wir gratulieren unserem Brautpaar nochmal recht herzlich zu ihrem Hochzeitstag, bedanken uns sehr herzlich für die Einladung und wünschen alles Gute für ihren gemeinsamen Lebensweg. 

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