Ausbildung zum 5,5 Tonnen Führerschein
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- Veröffentlicht am Dienstag, 26. September 2017 22:04
Bereits die dritte Gruppe der Feuerwehr Schwaming trat zur Theorieausbildung und schriftlichen Prüfung für den 5,5t Führerschein für Feuerwehrfahrzeuge an.
Aus- und Weiterbildung hat in unserer Wehr hohe Priorität. Am 26. September 2017 wurde die bereits dritte Gruppe für den Feuerwehrführerschein ausgebildet. Aufgrund der höheren Gewichtsbegrenzung unseres KLF-A von 5,5t HzG, wurde es notwendig zusätzliche Kraftfahrer auszubilden.
Hintergrund der Neuregelung war ein drohender Lenkermangel. Aufgrund der besseren technischen Ausrüstung überschreiten Feuerwehrfahrzeuge immer häufiger das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Viele Kraftfahrer innerhalb der Feuerwehr verfügen aber nur über einen B-Führerschein und dürfen daher nur Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen lenken. Der neue Feuerwehrführerschein ermöglicht es, auch mit einem normalen Autoführerschein Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen zu lenken, wofür grundsätzlich der Führerschein der Klasse C oder C1 notwendig wäre.
Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind mit der Neuregelung des Führerscheingesetzes geschaffen worden. Sie gelten auch für Fahrzeuge von Rettungsorganisation und bestimmte Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes.
Die Novelle war von Verkehrsministerin Doris Bures initiiert worden: "Damit ist einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet, andererseits wird es dadurch weiterhin genügend Lenkerinnen und Lenker für die Freiwilligen Feuerwehren und die Rettungen geben", so Bures. Die Neuregelung ist am 5. Oktober 2010 im Ministerrat beschlossen worden und am 1. Jänner 2011 in Kraft getreten.
Auch unsere Feuerwehr profitiert von dieser Neuregelung, da das Kleinlöschfahrzeug mehr als 3,5 Tonnen wiegt und zum Lenken ein C-Führerschein notwendig wäre. Somit stehen in Zukunft noch mehr Einsatzfahrer zur Verfügung!
Jeder Schüler muss eine zweieinhalb Stunden umfassende theoretische Zusatzausbildung und eine viereinhalb Stunden praktische Ausbildung am Fahrzeug absolvieren. Am Ende der Ausbildung wird eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt.
Voraussetzungen für die Erlangung einer Lenkberechtigung von Feuerwehrfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 5,5 Tonnen:
Der Antragsteller:
· muss Mitglied/Bediensteter einer Feuerwehr sein,
· darf nicht mehr in der Führerschein-Probezeit sein,
· hat die vorgesehene feuerwehrinterne Ausbildung erfolgreich absolviert,
· darf während der Ausbildung nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) Alkoholgehalt im Blut oder
nicht mehr als 0,05 mg/l Alkoholgehalt in der Atemluft haben.
Für den theoretischen Ausbildungsteil war Kommandant HBI Kralik verantwortlich, welcher in einem drei stündigen Vortrag die Schüler unterrichtete. Der theoretische Teil beinhaltete folgende Themen:
· spezielles Straßenverkehrsrecht für Lenker von Einsatzfahrzeugen (StVO)
· Fahrzeugtechnik der von der Berechtigung gemäß § 1 Abs. 3 FSG umfassten Fahrzeuge
(Fehlererkennung, Fehlerbehebung und einfache Wartung)
· Fahrphysik
· Gefahrenlehre und Partnerkunde
Das Wissen der Teilnehmer wurde in Form eines schriftlichen Tests überprüft und durch E-AW Schedlberger Christian überwacht und ausgewertet. Glücklicherweise konnten allen Teilnehmer zu einem erfolgreichen Prüfungsergebnis gratuliert werden und so durfte die weiße Fahne gehisst werden. Der nächste Schritt dieser Ausbildung ist der praktische Teil, wo mehrere Ausbilder zu Verfügung stehen.
Wir gratulieren unseren Kameraden sehr herzlich zu diesem tollen Ergebnis und wünschen für die weitere praktische Ausbildung alles Gute!
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