Ausbildung zum 5,5 Tonnen Führerschein

Praktische Ausbildung gemäß § 5 Abs. 2 FSG-FRV:

Am 7. Oktober 2017 fuhren wir mit unserer Führerscheinausbildung fort. Nach erfolgreicher theoretischen Ausbildung und Prüfung, konnte mit der Praxis begonnen werden. Diese Ausbildung, von mindestens fünf Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit hat 50 Minuten zu betragen), hat folgende Inhalte zu umfassen.

·         Einschulung am Fahrzeug, das während und nach der Ausbildung gelenkt werden soll.

·         Zustandsüberprüfung

·         Fahrübungen zum Kennenlernen des Fahrzeuges

Für die drei Teilnehmer standen ebenso drei Ausbildner zur Verfügung. Nachdem HBM Inderst Markus den Fahrschülern das Fahrzeug näher erklärte und sie in die allgemeine Fahrzeugkunde einwies, wurde im Anschluss ein Parcours für die Fahrübungen zur Verfügung gestellt. Hier hatte jeder Fahrschüler die Möglichkeit sein Geschick unter Beweis zu stellen, aber auch einiges dazuzulernen. Dieser Fahrparcours ist ein Teil der Prüfung, so wurde auch besonders auf die richtige Fahrtechnik geachtet.

Dieser Teil der Ausbildung wurde von allen Teilnehmern bestens gemeistert, so steht den weiteren Ausbildungsthemen nichts im Wege. Der nächste und letzte Teil der Ausbildung vor der Prüfung sind die Übungsfahrten. Im Rahmen der praktischen Ausbildung können die Übungsfahrten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durchgeführt werden und sind schriftlich zu dokumentieren. Das Fahrzeug ist gemäß § 120 Abs. 2 KFG mit den Tafeln „L“ (mit weißer Schrift auf hellblauem Grund) aus beiden Fahrtrichtungen zu kennzeichnen.

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