3. Winterschulung

FMD (Feuerwehrmedizinischer Dienst)

Das Sachgebiet Feuerwehrmedizinischer Dienst (FMD) beschäftigt sich mit der Menschenrettung und Erstversorgung von verunglückten Personen unter außergewöhnlichen und erschwerten Bedingungen, sowie mit der einsatzmedizinischen Betreuung und dem Eigenschutz der Feuerwehrmitglieder. Der Feuerwehrmedizinische Dienst sorgt für die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Sanitätsausrüstung (unter besonderer Berücksichtigung der Gefahren im Feuerwehrdienst) und für die Ausbildung der Feuerwehr-Kameraden. Jedes Feuerwehrmitglied hat im Zuge der Feuerwehr-Grundausbildung einen mindestens 16-stündigen Erste-Hilfe-Lehrgang zu absolvieren. Das Wissen ist durch Fortbildungen und Übungen zu intensivieren. HBM Kralik Kevin als zuständiger Sachbearbeiter FMD der Hauptverantwortliche in unserer Feuerwehr, wird unterstützt von HFF Hofstätter Barbara und HBM Schedlberger Andreas. Das Sachgebiet Feuerwehrmedizinischer Dienst (FMD) beschäftigt sich mit folgenden Aufgabengebieten:

  • Menschenrettung, Erstversorgung und Betreuung von verunglückten Personen unter außergewöhnlichen Bedingungen (Gefahrenzonen)
  • Zusammenarbeit mit den Rettungsorganisationen (z.B. Rotes Kreuz, Arbeiter Samariter Bund Österreich, etc.)
  • Eigenschutz der Feuerwehrmitglieder bei der Erste Hilfe-Leistung
  • Medizinische und einsatzhygienische Betreuung von Feuerwehrmitgliedern
  • Bereitstellung, Kontrolle und Wartung der erforderlichen Sanitätsausrüstung
  • Schulung der Feuerwehrmitglieder über Erste Hilfe, Unfallverhütung und Gefahren an der Einsatzstelle
  • Organisation der Ausbildung in Erster Hilfe, Organisation von Übungen
  • Medizinische Überwachung bei Übungen
  • Administration feuerwehrspezifischer Untersuchungen (z.B. Atemschutz-Tauglichkeit)

Bei der Schulung am 22. Jänner 2018 in unserem Feuerwehrhaus, wurden bei einer Präsentation von HBM Kralik Kevin, die Aufgaben der FMD Mitglieder vorgestellt. Im Anschluss wurden praxisnahe Beispiele in drei Gruppen geübt. Vom Notfallcheck bis zum Druckverband konnten die Schulungsteilnehmer Hand anlegen und waren mit Begeisterung dabei. Natürlich wurden die Anwendungen nur auf die uns zur Verfügung stehende Erste Hilfe Ausrüstung angepasst. Kommandant HBI Kralik Karl betonte die Wichtigkeit der Ersten Hilfe Maßnahmen und wies darauf hin, dass jedermann verpflichtet sei Erste Hilfe zu leisten. Um professionell Ersthilfe geben zu können, ist die Weiterbildung und Auffrischung Voraussetzung dafür. Genau aus diesem Grund werden regelmäßig 16-stündige Erste Hilfe Kurse angeboten und die dafür anfallenden Kosten von unserer Feuerwehr übernommen. Für 2018 hat HBM Kralik in den Semesterferien einen 16-stündigen EH-Kurs für die Kameradinnen und Kameraden beim Roten Kreuz Steyr-Stadt organisiert. Anschließend stellte OBI Mauhart Josef jun. die für uns günstig erworbene Wärmebildkamera vor, für welche gleich ein geeignetes Platzerl in unserem Einsatzfahrzeug gefunden wurde. Kommandant Kralik dankte den FMD-Mitgliedern für die hervorragende, gut vorbereitete und verständliche Schulung, sowie OBI Mauhart für seinen Einsatz beim Erwerb der Wärmebildkamera.

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2. Winterschulung

Fit durch den Winter, das ist unsere Devise. Noch lange keine Rede von Müdigkeit, das Schulungsprogram geht weiter bei der Feuerwehr Schwaming.

Die Themen gehen nie aus und die kalte Jahreszeit ist perfekt um diese an die Kameradinnen und Kameraden zu bringen. Am 20. Dezember 2017 stand das Schulungsthema „Alarmierungsordnung, WAS, sowie BMA“ auf der Tagesordnung. Aufgrund vieler Neuigkeiten und Veränderungen, seitens der Landeswarnzentrale (LWZ), ist es immer wieder notwendig diese Informationen an unsere Mitglieder weiterzuleiten und zu schulen. So wurde durch Kommandant HBI Kralik Karl zu Beginn der Schulung die Alarmierungsordnung unterrichtet und auf Neuigkeiten hingewiesen. Im Anschluss an den theoretischen Schulungsteil, wurde in zwei Gruppen die Praxis erprobt. Während Kommandant Kralik die Teilnehmer am WAS (Warn- und Alarmsystem) schulte und auf die Bedienung hinwies, zeigte Kommandant-Stellvertreter OBI Mauhart Josef jun. den Teilnehmern die Handhabung der BMA (Brandmeldeanlage), welche an unserem Feuerwehrhaus installiert ist. So hat unser BMA zwei Aspekte. Zum einem sorgt sie für die Sicherheit unseres Feuerwehrhauses und der Gerätschaften und zum anderen ist es eine Übungsanlage, welche auch in Objekten unseres Einsatzgebietes eingesetzt wird. Nach der zweistündigen Schulung wurde die Zeit für eine gemütliche Diskussionsrunde genutzt. 

 

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1. Winterschulung

Erfolgreicher Start in die Wintersaison

Am 21. November 2017 starteten  wir mit der erste Winterschulung. Schulungsthema waren Einsatzfahrzeuge, sowie Einsatzgeräte. Wichtig für alle Kameradinnen und Kameraden ist es zu wissen, wo und welche Einsatzgeräte sich in den Fahrzeugen befinden und wie der Umgang damit ist. So wurden zwei Gruppen gebildet und die Ausbildner OBI Mauhart Josef jun. und AW Greil Andreas führten durch das Schulungsprogramm. Nach einer ausführlichen Erklärung und der Erkundung der Gerätschaft wurde mit allen Teilnehmern ein kleines Spiel gespielt. Jede Kameradinnen und jeder Kamerad zog Kärtchen, auf denen Einsatzgeräte standen, nun musste man am verschlossenen Fahrzeug zeigen, wo sich diese befinden. Was sich zuerst als schwierig erwies, wurde später zum Kinderspiel.

Kommandant HBI Kralik dankte allen Kameradinnen und Kameraden für die rege Teilnahme und den beiden Ausbildnern für die ausgezeichnete Vorbereitung und Durchführung der Schulung.

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Ausbildung zum 5,5 Tonnen Führerschein

Praktische Ausbildung gemäß § 5 Abs. 2 FSG-FRV:

Am 7. Oktober 2017 fuhren wir mit unserer Führerscheinausbildung fort. Nach erfolgreicher theoretischen Ausbildung und Prüfung, konnte mit der Praxis begonnen werden. Diese Ausbildung, von mindestens fünf Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit hat 50 Minuten zu betragen), hat folgende Inhalte zu umfassen.

·         Einschulung am Fahrzeug, das während und nach der Ausbildung gelenkt werden soll.

·         Zustandsüberprüfung

·         Fahrübungen zum Kennenlernen des Fahrzeuges

Für die drei Teilnehmer standen ebenso drei Ausbildner zur Verfügung. Nachdem HBM Inderst Markus den Fahrschülern das Fahrzeug näher erklärte und sie in die allgemeine Fahrzeugkunde einwies, wurde im Anschluss ein Parcours für die Fahrübungen zur Verfügung gestellt. Hier hatte jeder Fahrschüler die Möglichkeit sein Geschick unter Beweis zu stellen, aber auch einiges dazuzulernen. Dieser Fahrparcours ist ein Teil der Prüfung, so wurde auch besonders auf die richtige Fahrtechnik geachtet.

Dieser Teil der Ausbildung wurde von allen Teilnehmern bestens gemeistert, so steht den weiteren Ausbildungsthemen nichts im Wege. Der nächste und letzte Teil der Ausbildung vor der Prüfung sind die Übungsfahrten. Im Rahmen der praktischen Ausbildung können die Übungsfahrten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durchgeführt werden und sind schriftlich zu dokumentieren. Das Fahrzeug ist gemäß § 120 Abs. 2 KFG mit den Tafeln „L“ (mit weißer Schrift auf hellblauem Grund) aus beiden Fahrtrichtungen zu kennzeichnen.

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Ausbildung zum 5,5 Tonnen Führerschein

Bereits die dritte Gruppe der Feuerwehr Schwaming trat zur Theorieausbildung und schriftlichen Prüfung für den 5,5t Führerschein für Feuerwehrfahrzeuge an.

Aus- und Weiterbildung hat in unserer Wehr hohe Priorität. Am 26. September 2017 wurde die bereits dritte Gruppe für den Feuerwehrführerschein ausgebildet. Aufgrund der höheren Gewichtsbegrenzung unseres KLF-A von 5,5t HzG, wurde es notwendig zusätzliche Kraftfahrer auszubilden.

Hintergrund der Neuregelung war ein drohender Lenkermangel. Aufgrund der besseren technischen Ausrüstung überschreiten Feuerwehrfahrzeuge immer häufiger das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Viele Kraftfahrer innerhalb der Feuerwehr verfügen aber nur über einen B-Führerschein und dürfen daher nur Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen lenken. Der neue Feuerwehrführerschein ermöglicht es, auch mit einem normalen Autoführerschein Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen zu lenken, wofür grundsätzlich der Führerschein der Klasse C oder C1 notwendig wäre.

Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind mit der Neuregelung des Führerscheingesetzes geschaffen worden. Sie gelten auch für Fahrzeuge von Rettungsorganisation und bestimmte Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

Die Novelle war von Verkehrsministerin Doris Bures initiiert worden: "Damit ist einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet, andererseits wird es dadurch weiterhin genügend Lenkerinnen und Lenker für die Freiwilligen Feuerwehren und die Rettungen geben", so Bures. Die Neuregelung ist am 5. Oktober 2010 im Ministerrat beschlossen worden und am 1. Jänner 2011 in Kraft getreten.

Auch unsere Feuerwehr profitiert von dieser Neuregelung, da das Kleinlöschfahrzeug mehr als 3,5 Tonnen wiegt und zum Lenken ein C-Führerschein notwendig wäre. Somit stehen in Zukunft noch mehr Einsatzfahrer zur Verfügung!

Jeder Schüler muss eine zweieinhalb Stunden umfassende theoretische Zusatzausbildung und eine viereinhalb Stunden praktische Ausbildung am Fahrzeug absolvieren. Am Ende der Ausbildung wird eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt.

Voraussetzungen für die Erlangung einer Lenkberechtigung von Feuerwehrfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 5,5 Tonnen:

Der Antragsteller:

·         muss Mitglied/Bediensteter einer Feuerwehr sein,

·         darf nicht mehr in der Führerschein-Probezeit sein,

·         hat die vorgesehene feuerwehrinterne Ausbildung erfolgreich absolviert,

·         darf während der Ausbildung nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) Alkoholgehalt im Blut oder

          nicht mehr als 0,05 mg/l Alkoholgehalt in der Atemluft haben.

Für den theoretischen Ausbildungsteil war Kommandant HBI Kralik verantwortlich, welcher in einem drei stündigen Vortrag die Schüler unterrichtete. Der theoretische Teil beinhaltete folgende Themen:

·         spezielles Straßenverkehrsrecht für Lenker von Einsatzfahrzeugen (StVO)

·         Fahrzeugtechnik der von der Berechtigung gemäß § 1 Abs. 3 FSG umfassten Fahrzeuge

          (Fehlererkennung, Fehlerbehebung und einfache Wartung)

·         Fahrphysik

·         Gefahrenlehre und Partnerkunde

Das Wissen der Teilnehmer wurde in Form eines schriftlichen Tests überprüft und durch E-AW Schedlberger Christian überwacht und ausgewertet. Glücklicherweise konnten allen Teilnehmer zu einem erfolgreichen Prüfungsergebnis gratuliert werden und so durfte die weiße Fahne gehisst werden. Der nächste Schritt dieser Ausbildung ist der praktische Teil, wo mehrere Ausbilder zu Verfügung stehen.

Wir gratulieren unseren Kameraden sehr herzlich zu diesem tollen Ergebnis und wünschen für die weitere praktische Ausbildung alles Gute!

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