GEP

GEP (Gefahrenabwehr und Entwicklungsplanung) Gemeinde und Feuerwehren von Garsten gehen in die letzte Runde.

Bevölkerungsschutz durch die Feuerwehr – eine Verpflichtung der Gemeinde

Die Gemeinden haben nach §5 Abs. 1 des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes die Pflicht nach Möglichkeit und Zumutbarkeit ausreichende Vorkehrungen zu treffen, die das Entstehen und das Ausbreiten von Bränden verhüten und eine wirksame Brandbekämpfung sicherstellen. Kompetenzgemäß haben die Gemeinden auch den Katastrophenschutz zu verantworten und haben sich dabei in der Durchführung der Katastrophenhilfe (vorbeugend und abwehrend) der öffentlichen Feuerwehren zu bedienen (§ 4 Abs. 2 des OÖ KatSchG)

Was ist eine „GEP“?

Das Ziel der Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung ist es, die Gefahren in der Gemeinde zu erkennen und deren Abwehr gemeinsam für die nächsten zehn Jahre zu planen. Vorbereitungen durch Fakten, die helfen den Fokus zu behalten. Die GEP ist eine gemeinsame taktische Diskussion!

Um alle diese Aufgaben zu bewältigen, war es notwendig im Team mit Feuerwehren und Gemeinden die Anforderungen zu erkunden und bearbeiten. Am 31. Juli 2018 lud Bürgermeister Mag. Anton Silber die Arbeitsgruppen ins Gemeindeamt zu einem Update ein. Die Arbeitsgruppen stellten sich wie folgt dar: Marktgemeinde Garsten, vertreten durch Bgm. Mag. Anton Silber und Michael Kogler. Vom Landesfeuerwehrkommando Oö. LFI Ing. Karl Kraml und BI Ing. Johannes Dorfinger. Seitens des Bezirksfeuerwehrkommando Steyr-Land, OBR Wolfgang Mayr und BR DI. Dr. Thomas Passenbrunner,sowie die Kommandanten, Garstner Feuerwehren.

„Ziel der Feuerwehren und Gemeinden ist es, ihre Aufgaben in einer dem Stand der Technik entsprechenden Qualität unter Berücksichtigung einer größtmöglichen Wirkungsorientierung zu erfüllen. Unter besonderer Beachtung des Schutzes der Einsatzkräfte sind, insbesondere im Fall akuter oder drohender Gefahr, Leben von Menschen zu retten und sie vor körperlichem Schaden zu bewahren. Tiere zu retten und die Umwelt und Infrastruktur vor Schaden und Schadensausdehnung zu schützen. Das Erreichen der Schutzziele geht nur mit einer entsprechenden Dichte an Feuerwehren mit gut ausgebildetem Personal und der erforderlichen Ausrüstung. Dieses gemeinsame aufeinander Abstimmen erfolgt durch die Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung im Einvernehmen zwischen Feuerwehr und Gemeinde“, so Landes-Feuerwehrinspektor Ing. Karl Kraml.

Nach einer mehrstündigen Arbeit konnten die ersten Ergebnisse präsentiert und weitere Aufgaben zur Erarbeitung an die Arbeitsgruppen verteilt werden. Aktuell ist die Marktgemeinde Garsten in der Pflichtbereichsklasse „4“ eingestuft, steht aber kurz vor dem Schritt der nächsten Stufe 5, welche für Veränderungen in den nächsten 10 Jahren sorgen wird.

Bgm. Silber und LFI Kraml danken allen Beteiligten für ihr großes Engagement und für die Einbringung zu den notwendigen Verbesserungsmöglichkeiten, um die Umsetzung der Maßnahmen effizient, effektiv und oberösterreichweit einheitlich durchführen zu können.

Mit einem gemeinsamen Mittagessen wurde der erste wichtige Schritt der GEP abgeschlossen